Garantiebedingungen

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Garantiebedingungen

Informationen zu gesetzlichen Mängelrechten, Nacherfüllung, zusätzlichen Garantien sowie zur Beurteilung von Material-, Montage- und Nutzungseigenschaften.

Stand: 2. September 2026

  • Gesetzliche Mängelrechte grundsätzlich 2 Jahre
  • Erste Abhilfe Nacherfüllung
  • Zusätzliche Garantie nur bei ausdrücklicher Angabe
  • Kontakt sav@xelmorant.com
06 / MÄNGEL

Garantiebedingungen

Die gesetzlichen Rechte wegen mangelhafter Ware bestehen unabhängig von einer freiwilligen Rückgabemöglichkeit oder einer gegebenenfalls zusätzlich angebotenen Garantie.

1. Gesetzliche Mängelrechte

Für Waren, die Verbraucherinnen und Verbraucher über xelmorant.com erwerben, gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Bei neuen Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, soweit keine abweichende zwingende gesetzliche Regelung gilt.

Diese gesetzlichen Rechte entstehen kraft Gesetzes und müssen nicht zusätzlich erworben oder registriert werden.

Wichtig: Eine freiwillige Rückgabefrist oder eine zusätzlich angebotene Garantie darf gesetzliche Mängelrechte nicht einschränken.

2. Wann kann ein Sachmangel vorliegen?

Ob ein Sachmangel vorliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und insbesondere danach, ob die Ware bei Übergabe den vereinbarten sowie den gesetzlich geschuldeten Anforderungen entspricht.

Ein Mangel kann beispielsweise vorliegen, wenn:

  • die Ware erheblich von den vereinbarten Eigenschaften abweicht;
  • ein wesentlicher Bestandteil fehlt;
  • eine falsche Variante geliefert wurde;
  • eine für die normale Nutzung wesentliche Funktion nicht gegeben ist;
  • die Ware bereits bei Übergabe eine relevante Beschädigung aufweist;
  • eine mitgelieferte Montageanleitung so fehlerhaft ist, dass eine ordnungsgemäße Montage dadurch verhindert wird;
  • eine unsachgemäße Montage auf einer fehlerhaften oder unzureichenden Montageanleitung beruht.

3. Geringfügige und materialtypische Abweichungen

Bei natürlichen Materialien können geringfügige Unterschiede in Farbe, Maserung, Oberflächenstruktur oder Zeichnung auftreten.

Auch Bildschirmdarstellungen können Farbtöne unterschiedlich wiedergeben.

Solche Unterschiede gelten nicht automatisch als Mangel, sofern die vereinbarte Beschaffenheit, Stabilität, Sicherheit und übliche Nutzbarkeit der Ware dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Risse, erhebliche Verformungen, instabile Verbindungen oder andere Abweichungen, die Tragfähigkeit, Sicherheit oder normale Nutzung wesentlich beeinträchtigen, werden dagegen nicht allein deshalb als materialtypische Eigenschaft behandelt, weil natürliche Materialien verwendet wurden.

4. Gesetzliche Nacherfüllung

Liegt ein gesetzlicher Sachmangel vor, kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen zunächst Nacherfüllung verlangt werden.

Die Nacherfüllung kann insbesondere in Form einer Reparatur oder Ersatzlieferung erfolgen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die gesetzlichen Regelungen darüber, welche Art der Nacherfüllung verlangt werden kann und unter welchen Voraussetzungen eine bestimmte Art verweigert werden darf, bleiben maßgeblich.

5. Kosten bei berechtigter Mängelbeseitigung

Erforderliche Kosten einer gesetzlichen Nacherfüllung werden im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht der Verbraucherin oder dem Verbraucher auferlegt.

Dies kann insbesondere notwendige Versand-, Transport-, Arbeits- oder Materialkosten umfassen.

Eine Kundin oder ein Kunde soll eine mangelhafte Ware nicht auf eigene Kosten an eine beliebige Adresse zurücksenden.

Ist eine Rücksendung zur Mängelbeseitigung erforderlich, wird die hierfür geeignete Rücksendeadresse oder Rücksendelösung mitgeteilt.

6. Weitere gesetzliche Rechte

Ist eine Nacherfüllung nicht möglich, wird sie verweigert, schlägt sie fehl oder liegen andere gesetzliche Voraussetzungen vor, können weitere gesetzliche Rechte bestehen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Minderung des Kaufpreises;
  • Rücktritt vom Vertrag;
  • Schadensersatz, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind;
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen, soweit gesetzlich vorgesehen.

Welche Rechte im konkreten Fall bestehen, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

7. Beweislast und Zeitpunkt des Mangels

Für Verbraucherbestellungen gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen zur Beweislast.

Insbesondere können innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zeiträume Vermutungsregelungen zugunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten, wenn sich ein vertragswidriger Zustand nach Übergabe der Ware zeigt.

Gesetzliche Beweislastregelungen werden durch diese Garantiebedingungen nicht verändert.

8. Meldung eines Mangels

Ein vermuteter Mangel kann per E-Mail an sav@xelmorant.com gemeldet werden.

Für eine schnelle Zuordnung sind folgende Angaben hilfreich:

  • Name der bestellenden Person;
  • Bestellnummer;
  • Produktbezeichnung;
  • Beschreibung des festgestellten Problems;
  • bei sichtbaren Mängeln nach Möglichkeit aussagekräftige Fotos;
  • bei Funktionsproblemen gegebenenfalls ein kurzes Video;
  • bei fehlenden Teilen nach Möglichkeit die Bezeichnung des fehlenden Bauteils;
  • bei Transportschäden nach Möglichkeit Fotos von Ware, Außenverpackung und Versandetikett.

Fotos oder Videos dienen der schnelleren Zuordnung und technischen Beurteilung, soweit sich ein Problem darauf sinnvoll darstellen lässt.

Das Fehlen eines Fotos beseitigt gesetzliche Mängelrechte nicht.

9. Keine kurze Ausschlussfrist für Mängelmeldungen

Gesetzliche Mängelrechte werden nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil ein Mangel nicht innerhalb weniger Tage nach Lieferung gemeldet wurde.

Eine möglichst zeitnahe Mitteilung kann jedoch die Klärung von Transport- oder Schadensursachen erleichtern.

10. Transportschäden

Ist eine Ware bei Zustellung beschädigt, kann dies dem Kundenservice mitgeteilt werden.

Soweit ein Transportschaden bereits bei Übergabe vorlag und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, bleiben die gesetzlichen Mängelrechte bestehen.

Eine Kundin oder ein Kunde ist nicht verpflichtet, gegenüber dem Versanddienstleister auf eigene Kosten Ansprüche durchzusetzen, wenn nach den gesetzlichen Regelungen XEL MOR ANT für die vertragsgemäße Lieferung einzustehen hat.

11. Fehlende Teile

Fehlen bei einem mehrteiligen Produkt Bestandteile, Beschläge, Verbindungselemente oder andere zum vereinbarten Lieferumfang gehörende Teile, sollte die Bestellnummer zusammen mit einer Beschreibung der fehlenden Teile übermittelt werden.

Je nach Situation kann eine geeignete Lösung beispielsweise durch Nachlieferung des fehlenden Bestandteils oder andere gesetzlich vorgesehene Nacherfüllung erfolgen.

12. Montage von Möbeln und Gartenprodukten

Bei Produkten, die zur Montage bestimmt sind, sollten alle mitgelieferten Bauteile vor Beginn der Montage auf Vollständigkeit geprüft werden.

Die Montage sollte auf einem stabilen und für das jeweilige Produkt geeigneten Untergrund erfolgen.

Schrauben, Verbindungselemente und Befestigungen sollten entsprechend der vorgesehenen Konstruktion verwendet und gleichmäßig angezogen werden.

Wenn während der Montage ein Bauteil erkennbar beschädigt, verformt oder ungeeignet erscheint, sollte die Montage an dieser Stelle unterbrochen und der Kundenservice kontaktiert werden.

13. Besondere Hinweise für Gartenmöbel

Gartenmöbel und andere für den Außenbereich vorgesehene Produkte sollten auf einer ebenen und ausreichend tragfähigen Fläche aufgestellt werden.

Stehende Feuchtigkeit sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Bei längerer Nichtbenutzung können trockene Lagerung oder geeigneter Witterungsschutz zur Erhaltung des Materials beitragen.

Schutzabdeckungen sollten eine ausreichende Luftzirkulation ermöglichen, wenn das Material andernfalls dauerhaft feucht bleiben könnte.

14. Hinweise für Holzprodukte

Holz ist ein Naturmaterial. Abweichungen bei Maserung, Farbton, Ästen und Oberflächenstruktur können natürlich auftreten.

Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen können zu geringfügigem Quellen, Schwinden oder zu kleinen oberflächlichen Veränderungen führen.

Zur Pflege können Oberflächen regelmäßig mit einem weichen, leicht feuchten Tuch gereinigt werden. Aggressive Reinigungsmittel, Scheuermittel oder dauerhaft stehende Feuchtigkeit sollten vermieden werden, sofern das Material nicht ausdrücklich hierfür ausgelegt ist.

15. Hinweise für Metallprodukte

Metalloberflächen sollten möglichst sauber und trocken gehalten werden.

Beschädigte Schutzbeschichtungen sollten nicht dauerhaft Feuchtigkeit oder aggressiven Stoffen ausgesetzt werden, da dies Korrosion begünstigen kann.

Bei beweglichen Verbindungen sollten Schrauben und Befestigungen regelmäßig auf festen Sitz geprüft werden.

16. Hinweise für Polster- und Textilbestandteile

Polster oder textile Bestandteile sollten entsprechend ihrer Materialeigenschaften gereinigt werden.

Starke Reinigungsmittel, Bleichmittel oder übermäßige Nässe sollten vermieden werden, sofern das Material hierfür nicht ausdrücklich geeignet ist.

Feuchte textile Bestandteile sollten vor einer längeren Lagerung vollständig trocknen.

17. Hängematten und Hängesessel

Bei Hängematten und Hängesesseln müssen Befestigungspunkte, Aufhängungen und Verbindungselemente für die vorgesehene Belastung geeignet sein.

Vor jeder Nutzung sollten Aufhängung, Befestigung, Material und sichtbare Verbindungspunkte auf Beschädigungen oder Lockerungen geprüft werden.

Produkte dürfen nicht verwendet werden, wenn tragende Teile beschädigt oder offensichtlich instabil sind.

18. Pavillons und Gartenhäuser

Pavillons und Gartenhäuser müssen auf einem für Größe, Gewicht und vorgesehene Nutzung geeigneten Untergrund aufgestellt werden.

Erforderliche Verankerungen oder Befestigungen müssen entsprechend den örtlichen Bedingungen und der Konstruktion ausgeführt werden.

Bei ungewöhnlich starken Witterungsverhältnissen sollten geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, soweit dies für die jeweilige Konstruktion erforderlich und möglich ist.

19. Normale Abnutzung

Normale, nutzungsbedingte Abnutzung stellt nicht automatisch einen Sachmangel dar.

Hierzu können je nach Produkt beispielsweise übliche Gebrauchsspuren, leichte Oberflächenveränderungen oder eine natürliche Alterung des Materials gehören.

Ob eine konkrete Veränderung als normale Abnutzung oder als Sachmangel einzustufen ist, hängt von Produkt, vereinbarter Beschaffenheit, Nutzungsdauer und den Umständen des Einzelfalls ab.

20. Schäden durch unsachgemäße Nutzung

Schäden, die ausschließlich durch nachweislich ungeeignete Nutzung, Überlastung, unsachgemäße Montage oder erhebliche Missachtung eindeutiger Sicherheitsanforderungen verursacht wurden, fallen nicht allein deshalb unter gesetzliche Mängelrechte.

Dies gilt jedoch nicht, wenn das Problem auf einen bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel, fehlerhafte Bestandteile oder eine mangelhafte Montageanleitung zurückzuführen ist.

21. Veränderungen und Reparaturen

Eigenständige Veränderungen oder Reparaturen beseitigen gesetzliche Rechte nicht automatisch.

Soweit ein später geltend gemachter Schaden jedoch nachweislich ausschließlich durch eine unsachgemäße Veränderung oder Reparatur verursacht wurde, kann dies bei der Beurteilung des Anspruchs berücksichtigt werden.

22. Zusätzliche freiwillige Garantie

Eine über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende freiwillige Garantie besteht nur dann, wenn eine solche Garantie für das betreffende Produkt ausdrücklich angeboten wird.

In diesem Fall müssen die konkreten Garantiebedingungen insbesondere Angaben enthalten zu:

  • Garantiegeber;
  • Dauer der Garantie;
  • räumlichem Geltungsbereich;
  • inhaltlichem Umfang;
  • Voraussetzungen für die Inanspruchnahme;
  • Verfahren zur Geltendmachung.

Fehlt bei einem Produkt eine ausdrückliche zusätzliche Garantieangabe, besteht daraus keine gesonderte freiwillige Garantie. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben selbstverständlich bestehen.

Eine zusätzliche Garantie ist nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung gleichzusetzen. Die gesetzlichen Mängelrechte gelten unabhängig davon, ob eine zusätzliche Garantie angeboten wird.

23. Keine Registrierungsanforderung für gesetzliche Rechte

Für die Inanspruchnahme gesetzlicher Mängelrechte ist keine Produktregistrierung erforderlich.

Zur Zuordnung einer Bestellung sind Bestellnummer und Kontaktdaten hilfreich.

24. Rücksendung mangelhafter Ware

Ist zur Prüfung oder Nacherfüllung eine Rücksendung erforderlich, sollte die Ware nicht an die allgemeine Kontaktanschrift oder eine selbst ausgewählte Adresse geschickt werden.

Der Kundenservice teilt die für die konkrete Bestellung geeignete Rücksendeadresse oder Rücksendelösung mit.

Die Kontaktaufnahme dient der richtigen Zuordnung und der Übermittlung der passenden Rücksendeadresse. Sie stellt keine Beschränkung gesetzlicher Mängelrechte dar.

25. Freiwillige Rückgabe und Mängelrechte

Die freiwillige Rückgabemöglichkeit bis 29 Tage nach Erhalt besteht getrennt von den gesetzlichen Mängelrechten.

Ein gesetzlicher Mangel kann daher auch dann geltend gemacht werden, wenn die freiwillige Rückgabefrist bereits abgelaufen ist, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen erfüllt sind.

26. Kontakt bei Mängeln und Garantiefragen

XEL MOR ANT

15626 Gillmore Greens Ct

Brandywine, MD 20613

Vereinigte Staaten

E-Mail: sav@xelmorant.com

Telefon: +1 (301) 317-6259

Montag bis Freitag: 09:00–15:00 Uhr

Samstag und Sonntag: geschlossen

Für eine schnelle Bearbeitung einer Mängelmeldung sind Bestellnummer, Produktbezeichnung und eine möglichst genaue Beschreibung des Problems hilfreich.

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